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	<title>DEPONE Netzgestaltung &#187; Recht</title>
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		<title>Unternehmergesellschaft</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Sep 2008 14:44:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Habe eben auf dem <a href="http://bcstuttgart.mixxt.de/" title="BarCamp Stuttgart bei mixxt">BarCamp in Stuttgart</a> eine Session zu Rechtsfragen mit zwei Rechtsanwälten besucht. Auf der einen Seite habe ich mich für diese Session entschieden, dass ich nicht mit meinen Homies in die iPhone-Session gehen muss und danach depressiv werde. Auf der anderen Seite interessierte mich die Rechtsform einer Unternehmergesellschaft, da ein paar Freunde und ich immer wieder darüber nachdenken wie wir unsere selbstständige Tätigkeiten etwas mehr vernetzen können. Hier nun ein paar Gedanken aus der Session:</p>
<p>Voraussichtlich ab November soll eine neue Rechtsform für Gesellschaften in Kraft treten: Unternehmergesellschaft. Ab und an wird diese Gesellschaftsform auch als GmbH light bezeichnet. Mit dieser neuen Rechtsform soll ein erleichterter Einstieg in die Welt der Gesellschaften geschaffen werden. Des weiteren nehmen die Rechtsanwälte an, dass eine Alternative zur Limited (Ltd.) angeboten werden soll. Zielgruppe sind vor allem kleine Gesellschaften mit weniger Kapital, dies trifft auf eine ganze Reihe von Dienstleistern zu.</p>
<p><span id="more-14"></span></p>
<p>Eine Unternehmergesellschaft kann mit einem Startkapital ab 1 Euro pro Gesellschafter gegründet werden. Es sind im Vergleich keine Sacheinlagen möglich, wie dies in der herkömmlichen GmbH der Fall ist. Der Staat erwartet jedoch eine Rücklagenbildung der Gesellschaft. Diese Rücklage muss zur Kapitalerhöhung der Gesellschaft oder zum Ausgleich von Fehlbeträgen verwendet werden – er darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.</p>
<p>Die Unternehmergesellschaft muss als diese im Namen ausgewiesen werden, darf jedoch in UG abgekürzt werden. Der Zusatz (haftungsbeschränkt) muss jedoch ausgeschrieben geführt werden. Dies könnte in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer verhaltenen Akzeptanz führen – auch wenn die beschränkte Haftung bereits im Namen der GmbH steckt. Der Vorteil der Haftungsbeschränkung liegt darin, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften.</p>
<p>Ab einem Stammkapital von 25 000 Euro fallen die Beschränkungen weg. Die Unternehmergesellschaft erlangt bei diesem Grenzwert die Stellung einer GmbH. (Das Startkapital einer GmbH liegt ja genau bei diesem Betrag.)</p>
<p>Vorteil der Gründung einer UG im Vergleich zur Ltd (Limited). Die Ltd wird nach englischem Recht gegründet und verwaltet, daher muss man englische Rechtsanwälte konsultieren oder zumindest zu einem deutschen Fachmann gehen. Muss nach deutschem und englischen recht geführt werden (Stichwort: doppelte Buchführung). Bei Insolvenz oder Löschung haften dann doch die Gesellschafter selbst. Gründung einer Ltd geht sehr schnell, leider wurde über die Folgen wenig berichtet. Vermischung von dt. und engl. Recht stellt ein Problem dar.</p>
<p>Die Gründung einer UG soll durch ein Musterprotokoll vereinfacht werden. Problematisch sind jedoch die Lücken dieses Protokolls, die an anderen Stellen durch eher Überflüssiges ergänzt werden.</p>
<p>Folgende Empfehlungen wurden als Fazit formuliert:<br />
GmbH &#8211; Empfehlung bei ausreichendem Kapital<br />
UG &#8211; wird wahrscheinlich ein gutes Einstiegsmodell<br />
Ltd. &#8211; kaum zu empfehlen, nur in Einzelfällen</p>
<p>Nun bleibt abzuwarten wie die UG anläuft und wie sich ihr Ruf in der Wirtschaft entwickelen wird. </p>
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